Auf Ihrem Lohnzettel steht ein Buchstabe. A bis K. Er entscheidet über mehr Geld als jede Gehaltsverhandlung, die Sie je führen werden – und die meisten Techniker:innen kennen ihren nicht. Dabei liegt genau dort, bei der Einstufung und bei den Vordienstzeiten, das Geld, das viele beim Jobwechsel liegen lassen.
Der Kollektivvertrag der metalltechnischen Industrie ordnet Angestellte in elf Beschäftigungsgruppen ein, von A bis K. Das ist das sogenannte Einheitliche Entgeltsystem. Entscheidend ist ein Punkt, den viele falsch verstehen: Eingestuft wird nach Tätigkeit und Verwendung – nicht nach Ihrem HTL-Zeugnis, nicht nach dem schönen Titel auf der Visitenkarte. Wer als Konstrukteur:in eingestellt wird, aber überwiegend einfache Detailarbeit macht, landet tiefer als jemand mit gleichem Papier, der eigenständig Baugruppen verantwortet.
Warum das so viel ausmacht, zeigt ein Blick auf die Mindestgrundgehälter der Grundstufe, gültig ab 1. November 2025 (WKO-Gehaltsordnung metalltechnische Industrie). Gruppe C startet bei 2.698,59 Euro, Gruppe D bei 2.947,89 Euro, Gruppe E bei 3.396,21 Euro, Gruppe F bei 3.802,93 Euro. Eine einzige Gruppe Unterschied – etwa D statt E – sind über 400 Euro brutto im Monat. Bei 14 Bezügen im Jahr wird daraus eine vierstellige Summe. Und das ist nur der Mindestboden.
Warum die Einstufung über das reale Geld entscheidet
Man könnte meinen, die KV-Tabelle sei bloß ein theoretischer Sockel, über dem ohnehin verhandelt wird. In der Technik stimmt das oft nicht. In unserer eigenen Auswertung der aktuell auf tecjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 08.07.2026) liegt der Median der Mindestgehälter bei 3.415 Euro – fast exakt auf der Grundstufe der Beschäftigungsgruppe E (3.396,21 Euro). Konstruktion & Entwicklung liegt im Median bei 3.300 Euro, Qualitätssicherung bei 3.200, Herstellung & Verarbeitung bei 3.000. Viele Angebote sitzen also knapp über dem KV-Boden. Genau dann entscheidet nicht die Verhandlung über Ihr Gehalt, sondern die Gruppe, in die man Sie schreibt.
Innerhalb jeder Gruppe steigt das Gehalt über die Beschäftigungsgruppenjahre – nach zwei, vier, sechs, neun, zwölf Jahren. Die Vorrückung ist degressiv: Die ersten Stufen bringen mehr, danach verflacht die Kurve. In Gruppe E etwa geht es in den frühen Stufen um rund 62 Euro je Sprung, später sind es kleinere Beträge. Wer Jahre mitbringt, will sie deshalb sofort angerechnet haben.
Die vier Monate, in denen es teuer wird, wenn Sie schweigen
Hier liegt der Hebel, den kaum jemand nutzt. Vordienstzeiten werden als Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet – bis zu maximal fünf Jahre. Und zwar nicht nur Zeiten im selben Betrieb: Auch einschlägige Tätigkeit bei früheren Arbeitgebern zählt, selbst aus einem anderen Kollektivvertrag, sofern sie der Gruppe entspricht, in die Sie jetzt eingestuft werden. Der Oberste Gerichtshof hat das 2015 bestätigt: Es kommt darauf an, ob die frühere Tätigkeit der neuen Einstufungsgruppe inhaltlich entspricht.
Der Haken ist die Frist. Sie müssen diese Zeiten der Geschäftsleitung beim Eintritt melden und die Nachweise – Dienstzeugnisse, Arbeitsbestätigungen – so bald wie möglich vorlegen, spätestens aber binnen vier Monaten. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert, dass die Anrechnung für die Vergangenheit verloren ist. Zwei Monate zwischen Willkommensrunde und Einarbeitung – und schnell ist die Frist weg.
Was Sie konkret tun sollten, bevor Sie unterschreiben und in den ersten Wochen:
- Beschäftigungsgruppe schriftlich klären. Fragen Sie vor Vertragsunterzeichnung, in welche Gruppe (A–K) und welche Stufe Sie eingestuft werden – und lassen Sie sich das im Dienstvertrag oder Dienstzettel bestätigen.
- Tätigkeit gegen Gruppe prüfen. Nicht der Titel zählt, sondern was Sie tun. Wenn Ihre reale Verantwortung höher liegt als die Einstufung, ist das der Ansatzpunkt.
- Vordienstzeiten sofort melden. Sammeln Sie Zeugnisse aller einschlägigen Stellen und reichen Sie sie in den ersten Wochen ein – nicht erst, wenn Sie zufällig daran denken. Die Vier-Monats-Frist läuft ab Eintritt.
- Auf Vollständigkeit achten. Auch Zeiten aus dem Metallgewerbe oder anderen Branchen können zählen, wenn die Tätigkeit passt.
Ein Sonderfall lohnt der Erwähnung: Wer im selben Betrieb vom Vorarbeiter zur Meisterposition aufsteigt, bekommt die Vorarbeiter-Zeit nur zur Hälfte als Beschäftigungsgruppenjahre angerechnet. Solche Feinheiten kennt kaum jemand aus dem Kopf – und genau deshalb lohnt es sich, im Zweifel die Personalvertretung, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer die konkrete Einstufung durchrechnen zu lassen. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Merken Sie sich eine Zahl und ein Datum: fünf Jahre anrechenbare Vordienstzeit, vier Monate Zeit, sie zu melden. Wer beides nutzt, startet im neuen Job nicht auf der Grundstufe – sondern ein, zwei Stufen weiter oben, jeden Monat.
