← Zurück zum Blog

Gehaltsverhandlung

„Und was stellen Sie sich vor?" – Die Gehaltsfrage im technischen Bewerbungsgespräch

Anna-Maria Inzinger
03. August 2026 · 4 Min. Lesezeit
„Und was stellen Sie sich vor?" – Die Gehaltsfrage im technischen Bewerbungsgespräch

Minute 40. Der Rundgang durch die Fertigung hat Eindruck gemacht, die Fragen zur Diplomarbeit sind gut gelaufen – und dann fällt der eine Satz, auf den sich kaum jemand vorbereitet: „Und welche Gehaltsvorstellung haben Sie?" Wer jetzt „Da bin ich flexibel" antwortet, verschenkt den einzigen Moment, in dem die Zahl noch offen ist. Diesen Moment bereitet man besser vor als jede Präsentation.

Fangen wir bei der Zahl an, die schon vor dem Gespräch auf dem Tisch liegt. In fast jedem Technik-Inserat steht ein Betrag, und das ist keine Freundlichkeit der Personalabteilung. Die Wirtschaftskammer fasst die Vorschrift so zusammen: Seit 1. März 2011 muss ein Stelleninserat „das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte Mindestentgelt" enthalten – betragsmäßig, mit Zeiteinheit, ohne Sonderzahlungen. Wer das ignoriert, bekommt laut WKO beim ersten Mal eine Verwarnung der Bezirksverwaltungsbehörde. Danach wird es teurer: Verwaltungsstrafe bis zu 360 Euro.

Dieser Betrag ist ein Boden. Kein Angebot. Und die Wendungen, die oft darunterstehen – „Überzahlung möglich" oder „Verhandlungsbasis: € … brutto Monatsgehalt mit Bereitschaft zur Überzahlung" –, stammen aus den Musterformulierungen, die die WKO ihren Mitgliedern selbst vorschlägt. Sie signalisieren: Da geht etwas. Wie viel, sagen sie nicht. Das herauszufinden ist im Gespräch Ihre Aufgabe, nicht die Ihres Gegenübers.

Also nennen Sie eine Zahl. Eine echte, mit Ziffern. Das AMS wird auf seiner Seite zu Gehaltsverhandlungen ungewöhnlich deutlich: „Wenn Sie nach einer Gehaltsanpassung fragen, sollten Sie immer eine konkrete Zahl nennen können." Dazu die Empfehlung, sich vorher über branchenübliche Einstiegsgehälter im AMS-Gehaltskompass zu informieren – und das Thema nach Möglichkeit selbst anzuschneiden, statt abzuwarten, bis es kommt.

Beim ersten Mal fühlt sich das an, als würde man zu viel verlangen. Es schlägt die Alternative trotzdem. „Ich orientiere mich am Kollektivvertrag" klingt bescheiden und beendet die Verhandlung genau in dem Moment, in dem sie beginnt – weil Sie damit exakt den Betrag akzeptieren, der ohnehin im Inserat stand.

Ein zweiter Klassiker unter den Anfängerfehlern: Monatsbrutto und Jahresbrutto geraten im Gespräch munter durcheinander. Viele Kollektivverträge sehen zum Monatsgehalt noch Sonderzahlungen vor, und die Angabe im Inserat enthält sie ausdrücklich nicht. Fragen Sie also aktiv nach, worüber gerade gesprochen wird. „Verstehe ich richtig, dass sich die 3.200 auf 14 Bezüge beziehen?" – eine völlig normale Frage, die Ihnen die Ernüchterung beim ersten Gehaltszettel erspart.

Als groben Realitätscheck hilft der Blick auf das Land insgesamt. Das AMS beziffert das Medianeinkommen der unselbständig Erwerbstätigen mit 38.043 Euro brutto pro Jahr, jenes der ganzjährig Vollzeitbeschäftigten mit 55.678 Euro brutto (Datenbasis Statistik Austria, Stand 2024). Alle Branchen, alle Altersgruppen, alle Erfahrungsstufen. Also kein Einstiegsniveau. Aber ein Maßstab, an dem Sie merken, ob Ihre Wunschzahl in einer anderen Galaxie liegt.

Eine Zahl ohne Begründung wirkt geraten. Zwei, drei Punkte aus dem eigenen Lebenslauf genügen – am besten solche, die dem Betrieb Einarbeitungszeit sparen. Das CAD-System etwa, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit konstruiert haben, sofern es im Haus im Einsatz ist. Die Steuerungsumgebung aus dem HTL-Labor. Pflichtpraktika, Ferialjobs, Werkstudent:innen-Zeiten in derselben Branche: Wer schon einmal in einer Fertigung gestanden ist, dem muss niemand Schichtlogik und Stücklisten erklären. Dann die Bereitschaften, die im Betrieb tatsächlich einen Wert haben – Montage- und Reisebereitschaft, Schichttauglichkeit, Führerschein B, technisches Englisch für Lieferantengespräche. Und das Thema der Diplom- oder Bachelorarbeit, wenn es an ein Produkt oder Verfahren des Unternehmens andockt.

Drei Sätze, die Sie vorher laut sagen sollten

Laut. Nicht im Kopf durchgehen, sondern aussprechen – im Auto, vor dem Spiegel, egal wo.

Die Zahl: „Auf Basis meiner Ausbildung und der beiden Praktika in der Anlagenmontage liegt meine Vorstellung bei X Euro brutto im Monat auf 14 Bezüge." Die Begründung: „Ich bringe Erfahrung mit dem CAD-System mit, das Sie hier verwenden, und war während des Studiums schon auf Montage." Die Öffnung: „Wichtig ist mir auch, wie die Einarbeitung aussieht und welche Weiterbildung im ersten Jahr vorgesehen ist."

Unterschätzt wird der dritte. Er macht aus einer Forderung ein Gespräch – und er liefert Ihnen Informationen, die Sie brauchen, falls beim Gehalt wirklich nichts mehr geht.

Am Ende kommen Ihre eigenen Fragen. Kein Höflichkeitsritual: Das AMS beschreibt sie als das, was aus dem Vorstellungsgespräch überhaupt einen Dialog macht, und nennt als Beispiele „Welche großen Projekte sind gerade in Arbeit?" oder „Was kann ich tun, um mich auf meinen potenziellen Einstieg optimal vorzubereiten?"

Für den Technikeinstieg lohnen sich zwei sehr unromantische dazu. In welche Beschäftigungsgruppe des Kollektivvertrags werden Sie eingestuft, und zählen Praktikums- oder Vordienstzeiten dabei mit? Wie werden Überstunden, Reisezeiten und Rufbereitschaft abgegolten? Diese Antworten verändern das reale Monatsende oft stärker als die letzten hundert Euro, um die Sie gerungen haben. Was im Einzelfall gilt, hängt vom anwendbaren Kollektivvertrag und vom Vertrag ab; im Zweifel klärt das die zuständige Interessenvertretung.

Drei Zeilen auf einen Zettel, bevor Sie hineingehen: Wunschzahl, persönliche Untergrenze, ein Satz Begründung. Und nehmen Sie das ausgedruckte Inserat mit. Steht dort „Überzahlung möglich", hat Ihr Gegenüber diesen Satz selbst formuliert.

Teilen:

Quellen

Kommentare

Noch keine Kommentare – sei die erste Stimme.