Der Probemonat gilt als Prüfung – und fast alle denken dabei nur an sich selbst. Dabei sitzen Sie genauso auf der anderen Seite des Tisches: Sie bewerten den Betrieb. Einen Monat später wissen Sie, ob der Laden funktioniert. Wenn Sie in dieser Zeit die richtigen Dinge beobachten.
Ein Monat ist ein Monat – nicht vier Wochen
Zuerst die nüchterne Seite. Eine Probezeit entsteht nicht von selbst, sie ist laut WKO „ausdrücklich zu vereinbaren“ – meist steht sie im Dienstvertrag. Für Angestellte sagt § 19 Abs. 2 Angestelltengesetz: „Ein Dienstverhältnis auf Probe kann nur für die Höchstdauer eines Monats vereinbart und während dieser Zeit von jedem Vertragsteil jederzeit gelöst werden.“ Für Arbeiter:innen – in der Fertigung, Montage oder Instandhaltung keine Seltenheit – steht Vergleichbares in § 1158 Abs. 2 ABGB: lösbar „während des ersten Monates von beiden Teilen jederzeit“.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig verwechselt. Erstens: ein Monat ist nicht dasselbe wie vier Wochen, der Probemonat läuft also ein paar Tage länger, als viele im Kopf rechnen. Zweitens dürfen Kollektivverträge die Probezeit laut WKO zwar verkürzen, „diese aber nicht über einen Monat hinaus verlängern“ (Stand 01.01.2026). Ein im Vertrag angebotener „dreimonatiger Probemonat“ ist also keine Verhandlungssache, sondern schlicht zu lang – Ausnahme sind Lehrverhältnisse, für die laut WKO eine gesetzlich festgesetzte Probezeit von drei Monaten gilt. Wer im konkreten Fall unsicher ist, klärt das mit der Arbeiterkammer; dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Woran Sie in vier Wochen erkennen, wie der Betrieb tickt
Jetzt der interessantere Teil. Ein Technikbetrieb zeigt sein Innenleben nicht im Bewerbungsgespräch, sondern im Alltag – und zwar schnell. Achten Sie auf diese Signale:
- Wer schult ein? Gibt es eine benannte Ansprechperson – oder werden Sie an einen Rechner gesetzt und sollen „mal reinschauen“? Fragen Sie am dritten Tag beiläufig: „Wen frage ich, wenn Sie auf Montage sind?“ Die Antwort verrät, ob Einarbeitung organisiert ist oder Glückssache.
- Wie sauber ist der Datenstand? „Wo liegt die aktuelle Zeichnung?“ ist die härteste Frage der ersten Woche. Kommt als Antwort ein klarer Pfad im PDM- oder ERP-System, gut. Kommt „das hat der Kollege am Laptop“, wissen Sie, womit Sie in zwei Jahren kämpfen werden – bei Änderungsständen, SPS-Programmen und Prüfprotokollen gleichermaßen.
- Wie ernst nimmt man die Unterweisung? Eine ordentliche Sicherheits- und Maschinenunterweisung vor dem ersten Hallengang kostet eine halbe Stunde. Betriebe, die sie ernst nehmen, nehmen meist auch Dokumentation und Übergaben ernst.
- Schauen Sie auf die Leute mit drei Jahren Betriebszugehörigkeit. Nicht auf die Geschäftsführung, nicht auf die Lehrlinge. Wer drei Jahre da ist, zeigt Ihnen Ihre eigene Zukunft: eigene Projekte oder ewige Zuarbeit, Weiterbildung oder Stillstand.
- Schreiben Sie Ihre Zeiten selbst mit. Vier Wochen lang, Beginn und Ende, formlos am Handy. Danach vergleichen Sie mit dem Zeitkonto. Das ist keine Misstrauenserklärung, sondern die einzige Möglichkeit, die Überstundenkultur eines Betriebs mit Zahlen statt mit Gefühl zu beurteilen.
Prüfen Sie, ob die Aufgabe zum Inserat passt
Ein Punkt, den Einsteiger:innen unterschätzen: Der Aufgabenzuschnitt entscheidet mittelfristig über Ihr Gehaltsband. Die Unterschiede zwischen den Technikfeldern sind deutlich. In einer eigenen Auswertung der aktuell auf tecjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 25.09.2026) liegt das ausgeschriebene Einstiegs- bzw. Mindestgehalt in Konstruktion und Entwicklung bei einem Median von 3.478 EUR brutto im Monat (55 Stellen), in Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur bei 3.000 EUR (185 Stellen), über alle Technikbereiche hinweg bei 3.225 EUR (621 Stellen mit Gehaltsangabe). Auch regional variiert es: Linz 3.553 EUR, Wien 3.300 EUR, Graz 3.418 EUR.
Heißt konkret: Wenn Sie als Konstrukteur:in eingestellt wurden, aber im vierten Woche noch immer Kundenanfragen abarbeiten und Ersatzteillisten pflegen, ist das kein Detail. Es ist die Frage, in welchem Feld Sie in zwei Jahren Berufserfahrung vorweisen können. Ansprechen – und zwar jetzt, nicht nach einem Jahr. Ein ausgeschriebenes Mindestgehalt ist im Übrigen nie automatisch das tatsächliche Einstiegsgehalt, sondern die Untergrenze der Ausschreibung.
Das Gespräch, das Sie selbst ansetzen
Warten Sie nicht auf ein Feedbackgespräch. Viele kleinere Technikbetriebe haben schlicht keinen Prozess dafür. Schreiben Sie in der dritten Woche zwei Zeilen an Ihre Führungskraft: „Ich würde gern kurz zusammensitzen, bevor der Probemonat vorbei ist. Fünfzehn Minuten reichen – was läuft aus Ihrer Sicht gut, wo soll ich nachlegen?“ Das kostet nichts und wirkt genau so, wie es gemeint ist.
Im Gespräch selbst zwei Fragen, die weiterhelfen: „Was soll ich nach drei Monaten allein können?“ und „Welches Projekt könnte ich als Nächstes übernehmen?“ Wer darauf keine Antwort bekommt, hat auch eine Antwort. Das AMS nennt für den Start unter anderem Lernbereitschaft, Eigeninitiative und die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme als das, was Betriebe von neuen Mitarbeitenden erwarten – genau diese Haltung zeigen Sie mit so einem Termin, ohne ein Wort darüber zu verlieren.
Und wenn Sie merken, dass es nicht passt? Dann lösen Sie auf, kurz und ohne Abrechnung: „Ich habe mich entschieden, das Dienstverhältnis noch in der Probezeit zu beenden.“ Kein Grund, keine Rechtfertigung, keine verbrannte Brücke. Die Branche ist kleiner, als sie aussieht – der Montageleiter von heute sitzt in fünf Jahren im Einkauf eines Kunden.
