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Inbetriebnahme

Ständig auf Montage: Wann Ihre Reisezeit als Inbetriebnahmetechniker:in bezahlt wird

Anna-Maria Inzinger
31. August 2026 · 3 Min. Lesezeit
Ständig auf Montage: Wann Ihre Reisezeit als Inbetriebnahmetechniker:in bezahlt wird

Freitagnachmittag, Koffer im Kofferraum, vier Stunden Autobahn bis zur Anlage in Kärnten. Für viele Inbetriebnahme- und Servicetechniker:innen ist das Alltag. Die Frage, die dabei über Hunderte Euro im Monat entscheidet: Zählt diese Fahrt schon als Arbeitszeit – und wer zahlt sie?

Wer Maschinen beim Kunden hochfährt, Anlagen wartet oder Störungen behebt, verbringt oft mehr Zeit im Auto und am Bahnsteig als in der eigenen Werkshalle. Das schlägt sich auch beim Gehalt nieder: Im Fachgebiet Inbetriebnahme, Wartung & Reparatur liegt das ausgeschriebene Median-Einstiegsgehalt bei 3.200 Euro brutto im Monat, die mittlere Bandbreite zwischen 2.948 und 3.478 Euro – gemessen an 105 offenen Stellen (eigene Auswertung der aktuell auf tecjobs.at ausgeschriebenen Stellen, Stand 02.07.2026). Was dabei gerne untergeht: Das ist der Grundlohn. Reisezeit und Aufwandsentschädigung kommen obendrauf – wenn man weiß, worauf man Anspruch hat.

Die gute Nachricht zuerst. Reisezeit ist in Österreich grundsätzlich Arbeitszeit. Das stellt die Arbeitsinspektion unmissverständlich klar: Reisezeit – egal ob aktiv oder passiv – ist immer Arbeitszeit. Die entscheidende Grenze verläuft woanders, nämlich zwischen Reisezeit und Wegzeit.

Reisezeit ist nicht gleich Wegzeit

Die tägliche Fahrt von zu Hause zum vereinbarten Dienstort ist Wegzeit. Die ist nicht zu bezahlen – so ärgerlich das bei einem langen Arbeitsweg ist. Reisezeit beginnt erst, wenn Sie im Auftrag des Betriebs Ihren Dienstort verlassen, um woanders zu arbeiten. Also genau dann, wenn es auf Montage geht. Fahren Sie direkt von daheim zur Baustelle statt in die Firma, wird meist ab dem Punkt gerechnet, an dem die normale Wegstrecke endet. Ein Blick in den Dienstvertrag lohnt sich hier immer.

Aktiv oder passiv – das ist der Unterschied

Zwei Fahrten, zwei völlig verschiedene Rechtsfolgen. Sitzen Sie selbst am Steuer oder arbeiten Sie während der Zugfahrt am Laptop, ist das aktive Reisezeit. Sie wird voll wie Arbeitszeit bezahlt und zählt voll auf die Höchstarbeitszeit. Sitzen Sie dagegen als Beifahrer im Firmenwagen oder liegen im Schlafwagen, ist das passive Reisezeit. Auch das bleibt Arbeitszeit – aber für passive Reisezeit darf ein geringeres Entgelt vereinbart werden, sofern kein Kollektivvertrag etwas anderes vorsieht (Quelle: Arbeiterkammer).

Für den Alltag heißt das konkret: Wer im Team unterwegs ist, sollte klären, wer fährt. Die vier Stunden am Steuer sind voll zu vergüten; die vier Stunden auf dem Beifahrersitz möglicherweise reduziert. Passive Reisezeit darf außerdem die tägliche Höchstarbeitszeit überschreiten. Und die tägliche Ruhezeit darf bei solchen Reisen verkürzt werden – höchstens zweimal pro Woche und nur, wenn ausreichende Erholungsmöglichkeiten bestehen, etwa im Schlafwagen oder in der Business Class (Quelle: Arbeitsinspektion).

Ein Sonderfall noch: Für Berufskraftfahrer:innen und den klassischen Außendienst gelten diese Reiseregeln nicht – bei ihnen ist das Reisen selbst die Haupttätigkeit.

Was der KV Metalltechnik zusätzlich regelt

Über dem Gesetz steht der Kollektivvertrag. Für den Großteil der Industrie ist das der KV der metalltechnischen Industrie für Angestellte (gültig ab 1.11.2025). Er enthält einen eigenen Abschnitt zu Reisekosten und Reiseaufwandsentschädigung. Geregelt sind dort unter anderem die Bemessung der Reisedauer, ein Taggeld und ein Nächtigungsgeld sowie die Vergütung der Reisezeit selbst. Prüfen Sie vor der Unterschrift oder vor dem nächsten Einsatz, welcher KV auf Ihren Betrieb anwendbar ist – im Metallgewerbe oder in der Elektro- und Elektronikindustrie gelten eigene Werte.

Bevor Sie das nächste Mal in den Firmenwagen steigen, klären Sie diese vier Punkte schriftlich:

  • Ab wann läuft die Reisezeit? Ab Firma, ab Wohnung oder ab Ende der üblichen Wegstrecke.
  • Aktiv oder passiv? Was gilt, wenn Sie selbst fahren – und was, wenn Sie mitfahren.
  • Wie hoch sind Taggeld und Nächtigungsgeld nach Ihrem Kollektivvertrag, und ab welcher Reisedauer gebühren sie ganz oder halb.
  • Ist Reisezeit im All-in enthalten? Bei einer Überzahlung mit Pauschale kann Reisezeit bereits abgegolten sein – oder eben nicht.

Rechnen Sie einmal nach, wie viele Stunden im Monat tatsächlich auf An- und Abreise entfallen. Bei zwei Montageeinsätzen pro Woche mit je mehreren Stunden Fahrt kommt da schnell ein Betrag zusammen, der die Differenz zwischen einem guten und einem schlechten Angebot ausmacht. Der Grundlohn steht im Inserat. Die Reisezeit müssen Sie sich selbst ausrechnen.

Dies ist eine allgemeine Information und ersetzt im konkreten Streitfall keine individuelle Rechtsberatung – bei Unklarheiten hilft die Arbeiterkammer kostenlos weiter.

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Quellen

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