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Zeitarbeit

Zeitarbeit in der Technik: Warum Ihnen der Lohn des Einsatzbetriebs zusteht – nicht der Leihfirmen-Tarif

Anna-Maria Inzinger
01. Juli 2026 · 3 Min. Lesezeit
Zeitarbeit in der Technik: Warum Ihnen der Lohn des Einsatzbetriebs zusteht – nicht der Leihfirmen-Tarif

Ein Anruf, ein Einsatz beim Anlagenbauer im Nachbarort, Montag geht's los. Zeitarbeit bringt Techniker:innen schnell in die Industrie – oft als Sprungbrett in die Fixanstellung. Nur lassen sich viele mit dem Mindestlohn der Leihfirma abspeisen, obwohl ihnen das Gesetz während des Einsatzes meist deutlich mehr zusichert.

Der Grundsatz, der Ihnen bares Geld bringt

Ihr Arbeitgeber ist die Überlasserfirma, nicht der Betrieb, in dem Sie schrauben, verkabeln oder in Betrieb nehmen. Trotzdem bestimmt der Einsatzbetrieb Ihren Lohn mit. § 10 des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) verlangt ein „angemessenes, ortsübliches Entgelt". Und angemessen heißt: Verglichen wird das, was vergleichbare Stammbeschäftigte im Beschäftigerbetrieb nach dessen Kollektivvertrag bekommen, mit dem KV der Überlasserfirma. Der höhere Wert gilt.

Für die Praxis ist das entscheidend. Werden Sie an einen Metallbetrieb überlassen, ziehen die dortigen Metall-KV-Sätze samt Einstufung. Der eigene Zeitarbeits-KV ist nur der Boden, nicht die Decke. Dieser Boden liegt 2026 bei einem KV-Mindestmonatslohn von 2.326,86 Euro, angehoben um 2,30 Prozent zum 1.1.2026; zum 1.1.2027 kommen weitere 2,00 Prozent dazu (WKO). Wer sich mit dieser Zahl zufriedengibt, obwohl er beim Beschäftiger als Techniker arbeitet, verschenkt Geld – im Zeitarbeits-KV selbst ist die höchste Beschäftigungsgruppe F (Techniker) mit 24,82 Euro pro Stunde bewertet, und der Metall-KV liegt für viele Tätigkeiten darüber.

Was das konkret bedeutet, zeigt der Abstand zum Markt: Eine eigene Auswertung der aktuell auf tecjobs.at ausgeschriebenen Stellen (Stand 02.07.2026) ergibt für Herstellung und Verarbeitung einen Medianeinstieg von 3.020 Euro, für Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur 3.200 Euro, für Elektrik und Energietechnik 3.268 Euro – bei einem Gesamtmedian von 3.351 Euro. Zwischen dem nackten Leih-KV und dem, was ein technischer Fixjob am selben Standort zahlt, klafft also eine Lücke. Das Gleichbehandlungsgebot soll genau diese Lücke während des Einsatzes schließen.

Stehzeiten sind bezahlte Zeit

Der zweite Punkt wird oft übersehen. Sitzen Sie zwischen zwei Einsätzen daheim, weil die Überlasserfirma gerade keinen Kunden hat, ist das nicht Ihr Problem – sondern deren. Sie sind arbeitsbereit, also läuft Ihr Entgelt weiter. § 10 AÜG spricht überlassungsfreien Zeiten das Entgelt auf Basis der vereinbarten Arbeitszeit zu. Lag Ihre tatsächliche Beschäftigung in den letzten 13 Wochen überwiegend höher, wird für 14 Tage sogar das Durchschnittsentgelt herangezogen. Ein Zeitarbeitsvertrag, der Stehzeiten unbezahlt lassen will, hält das nicht.

Der Wechsel in die Fixstelle darf nichts kosten

Zeitarbeit ist für viele der reguläre Weg hinein: Man zeigt drei Monate, was man kann, dann übernimmt der Betrieb. Manche fürchten, die Leihfirma könne das blockieren oder eine „Ablöse" verlangen. Kann sie nicht. Das AÜG verbietet Vereinbarungen, die Sie an einer Anstellung beim Beschäftiger nach Einsatzende hindern – weder Konkurrenzklausel noch Pönale sind hier zulässig. Der Einsatzbetrieb kann Sie also direkt übernehmen, ohne die Überlasserfirma dafür zu bezahlen.

Ein Sicherheitsnetz gibt es obendrauf: Der Beschäftiger haftet als Bürge für Ihre Entgeltansprüche und die Sozialversicherungsbeiträge. Zahlt die Überlasserfirma nicht, können Sie sich an den Betrieb halten, in dem Sie gearbeitet haben.

Was der Weiterbildungsfonds für Sie tut

Seit 2014 gibt es den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF), finanziert über einen Beitrag von 0,35 Prozent der Beitragsgrundlage im Jahr 2026 (WKO). Aus ihm gibt es zwei Dinge, die im technischen Bereich zählen: Zuschüsse zu Weiterbildungen und eine Überbrückungshilfe, wenn Sie nach einem Einsatz arbeitslos werden. Wer eine SPS- oder Schweißqualifikation nachziehen will, sollte vor der Anmeldung beim SWF (swf-akue.at) nachfragen, was gefördert wird – das Geld liegt sonst ungenutzt herum.

Drei Dinge, die Sie vor dem ersten Einsatz klären

  • Nach welchem KV wird abgerechnet? Fragen Sie, welchem Kollektivvertrag der Einsatzbetrieb unterliegt und ob dessen Einstufung angewandt wird – nicht nur der Zeitarbeits-KV.
  • Wie werden Stehzeiten und Fahrten behandelt? Bezahlte Bereitschaft gehört in den Vertrag; für auswärtige Arbeiten sieht der Zeitarbeits-KV 2026 ein Tagegeld von 30 Euro und ein Nächtigungsgeld von 17 Euro vor (WKO).
  • Steht eine Übernahme im Raum? Halten Sie fest, dass ein Wechsel in die Fixanstellung möglich ist – rechtlich ist er ohnehin nicht sperrbar.

Die häufigste Falle ist nicht die Ausbeutung, sondern die Unkenntnis. Wer beim Metallbetrieb steht und den Lohnzettel bekommt, sollte ihn gegen den KV des Einsatzbetriebs prüfen – nicht gegen den der Leihfirma. Bei Unstimmigkeiten helfen Arbeiterkammer oder Betriebsrat im Einsatzbetrieb; für den Einzelfall lohnt eine kurze Rechtsberatung, bevor man unterschreibt.

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Quellen

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