Unser Team im Wirtschaftshof sucht Verstärkung! Haben Sie eine Ausbildung als Elektriker? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Sie finden in unserem Betrieb ein spannendes, abwechslungsreiches und vielfältiges Aufgabengebiet.
Ihre Aufgaben:
- Wartung und Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung
- Betreuung des Lichtpunktkatasters
- Betreuung des Leitungsnetzes, der Schaltstellen sowie der Leuchtkörper
- Anstrahlungen von Statuen und Denkmälern
- Weihnachtsbeleuchtung – Montage und Demontage, Ausbau, Wartung und Instandhaltung
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Elektriker oder Elektrotechniker
- EDV-Kenntnisse
- Führerscheinklasse C vom Vorteil
- gute Deutschkenntnisse
- Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Stressresistenz, schwindelfrei
- Bereitschaft für Überstunden und Wochenenddiensten
- Bereitschaft für den Winterdienst
Wir bieten Ihnen:
- Vollzeitbeschäftigung
- Abwechslungsreiche Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
- Versicherung bei der BVAEB
- 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
- Weitere Benefits
- Bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025; Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 2.901,60 in der Verwendungsgruppe T1 (Fachdienst).
Bewerbung
Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Geburtsurkunde (Kopie), Meldenachweis (Kopie), Nachweis der Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes (Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie), Ausbildungs- und Verwendungszeugnisse (Kopie)
bis spätestens 31. August 2026
an:
Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung,
in Papierform: Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg,
per E-Mail: bewerbung@klosterneuburg.at
oder per Online-Formular
#wirsindstadt
Nähere Auskünfte erteilt der Referatsleiter, Herr Strm Dietmar Schuster, Tel.: 02243/444 265.
Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.